Ausschreibungsglossar

Widerrufsentscheidung

Unter einer Widerrufsentscheidung versteht man die an Unternehmer übermittelte bzw. für diese bereitgestellte nicht verbindliche Absichtserklärung, ein Vergabeverfahren widerrufen zu wollen.

In der Widerrufsentscheidung sind die Gründe für den beabsichtigten Widerruf anzugeben. Nach der Widerrufsentscheidung folgt eine in der Regel zehntägige Stillhaltefrist, in der ein Widerruf nicht erklärt werden darf. Andernfalls ist der Widerruf unzulässig.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei