Das Wettbewerbsprinzip, also der freie, faire und lautere Wettbewerb, stellt einen der Grundsätze eines Vergabeverfahrens dar und betrifft die Entscheidungen des Auftraggebers sowie die Verhaltensweisen der Bieter untereinander.
Das Gebot des freien Wettbewerbs bezeichnet den uneingeschränkten Zugang zu einer Ausschreibung, wofür der Auftraggeber zu sorgen hat.
Der faire Wettbewerb muss zwischen dem Auftraggeber und den Bietern und zwischen den Bietern untereinander gewahrt werden. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe Sachlichkeit und Angemessenheit seiner Forderungen in den Vordergrund zu stellen.
Der lautere Wettbewerb richtet sich gegen wettbewerbswidrige Absprachen der Bieter untereinander.