Nichtdiskriminierung

Das Diskriminierungsverbot zählt zu den Grundsätzen des Vergabeverfahrens. Danach ist etwa eine gebietsmäßige Beschränkung des Teilnehmerkreises grundsätzlich unzulässig. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist auch im Primärrecht der Europäischen Union verankert.

Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

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