Ausschreibungsglossar

Nicht offenes Verfahren

Ein nicht offenes Verfahren ist eine gesetzlich determinierte Art eines Vergabeverfahrens.

Beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Beim nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei