Ausschreibungsglossar

Wettbewerblicher Dialog

Unter einem wettbewerblichen Dialog versteht man ein Verfahren, bei dem ein Auftraggeber, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurden, mit ausgewählten geeigneten Bewerbern einen Dialog über alle Aspekte des Auftrages führt. Zu Beginn des wettbewerblichen Dialogs wird vom Auftraggeber der Bedarf beschrieben. Im Rahmen der Dialogphase werden die konkreten Leistungen, die den Bedarf decken sollen, erarbeitet.

Ziel des Dialoges ist es, eine oder mehrere der Ausschreibung entsprechende Lösung oder Lösungen zu ermitteln, auf deren Grundlage die jeweiligen Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Ein wettbewerblicher Dialog kann vom Auftraggeber immer dann gewählt werden, wenn ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zulässig wäre.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei