Ausschreibungsglossar

Auftragswert

Der Auftragswert bezeichnet den geschätzten sachkundig ermittelten Gesamtwert eines Auftrages ohne Umsatzsteuer. Für die Auftragswertberechnung bestehen (insbesondere je nach Auftragsart, Leistungsinhalt und Vertragslaufzeit) unterschiedliche Berechnungsmethoden. Abhängig vom Auftragswert des jeweiligen Auftrages, erfolgt die Vergabe von Aufträgen im Oberschwellenbereich oder im Unterschwellenbereich.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei