Oberschwellenbereich (OSB)
Das Bundesvergabegesetz regelt die öffentliche Auftragsvergabe im Ober- und Unterschwellenbereich. Maßgeblich dafür, in welchen Bereich ein Auftrag fällt, ist der geschätzte Auftragswert (exklusive Umsatzsteuer). Wenn der geschätzte Auftragswert bestimmte, gesetzlich definierte Beträge („Schwellenwerte“) erreicht, erfolgt die Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich.
Im Oberschwellenbereich sind Auftragsvergaben EU-weit bekannt zu machen. Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union publiziert diese zusammen mit einer Kurzübersetzung in allen Amtssprachen der Union in TED.
Wickelt ein Auftraggeber eine Ausschreibung im Oberschwellenbereich beispielsweise über den eVergabe-Dienstleister lieferanzeiger.at ab, so erfolgt der Versand der Bekanntmachung an die EU automatisch über diesen Dienstleister.
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