Ausschreibungsglossar

Option

Unter einer Option versteht man eine vertraglich eingeräumte Möglichkeit (Gestaltungsrecht), mit der einer Partei das Recht eingeräumt wird, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen.

Eine Option kann, muss aber nicht ausgeübt werden. Zu beachten ist, dass vertragliche Optionen bei der Berechnung des geschätzten Auftragswertes berücksichtigt werden müssen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei