Ausschreibungsglossar

Öffentliches Unternehmen

Unter einem öffentlichen Unternehmen ist jedes Unternehmen zu verstehen, auf das ein öffentlicher Auftraggeber oder ein öffentlicher Sektorenauftraggeber aufgrund der Eigentumsverhältnisse, der finanziellen Beteiligung oder der für das Unternehmen geltenden Vorschriften unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei