Ausschreibungsglossar

Öffentlich-Öffentliche Kooperation (ÖÖK)

Unter öffentlich- öffentlichen Kooperation versteht man den Zusammenschluss mehrerer öffentlicher Auftraggeber (oder Sektorenauftraggeber) zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels ohne Gründung einer gemeinsamen rechtsfähigen Einrichtung (auch „nicht-institutionalisierte“ bzw. horizontale Kooperation genannt).

Öffentlich-öffentliche Kooperationen findet man häufig auf Gemeindeebene zur effizienteren und effektiveren Besorgung von Gemeindeaufgaben (interkommunale Kooperation).

Zum Bespiel verfolgen zwei Gemeinden als gemeinsames Ziel die Abfallverwertung bzw. Abfallentsorgung. In einer öffentlich-öffentlichen Kooperation übernimmt eine Gemeinde die Abfallsammlung in beiden Gemeinden, während die andere Gemeinde für die Verbrennung des gesamten Abfalls zuständig ist.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei