Ein offenes Verfahren ist eine vom Bundesvergabegesetz bestimmte Art eines Vergabeverfahrens. Das offene Verfahren ist ein Regelverfahren, bei dem ein Verhandlungsverbot besteht.
Das Verfahren ist einstufig ausgestaltet. Beim offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Nach dem Eingang der Angebote wird zunächst die Eignung geprüft. Ist die Eignungsprüfung erfolgreich, wird das Angebot anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Ein offenes Verfahren kann nur dann gewählt werden, wenn die zu erbringende Leistung genau beschrieben werden kann, sodass ohne Verhandlungen eine Vergleichbarkeit von Angeboten gegeben ist und das günstigste Angebot ausgewählt werden kann.