Sektorenauftraggeber

Sektorenauftraggeber sind Auftraggeber, die eine Sektorentätigkeit ausüben. Damit zählen private Unternehmen, die Sektorentätigkeiten auf Basis besonderer oder ausschließlich eingeräumter Rechte ausüben sowie öffentliche Auftraggeber, die im Sektorenbereich tätig sind, zum Kreis der Sektorenauftraggeber. Führt ein öffentlicher Auftraggeber außerhalb des Sektorenbereiches Beschaffungen durch, sind die sektorenspezifischen Rechtsvorschriften des Bundesvergabegesetz für diese „sektorenfremden Beschaffung“ nicht anzuwenden. Auch öffentliche Unternehmen können Sektorenauftraggeber sein.

Im Sektorenbereich ist das Vergaberegime weniger streng (z.B. höhere Schwellenwerte) und die Sektorenauftraggeber haben bei der Auftragsvergabe einen größeren Gestaltungsspielraum.

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