Vergabe-Glossar

Sphärentheorie

Unter Sphärentheorie versteht man, wer das Risiko des Scheiterns des Werks tragen muss. Dies hängt davon ab, aus welcher Sphäre der Grund für das Unterbleiben des Erfolges kommt.

Man unterscheidet drei Sphären: jene des Werkbestellers (Auftraggeber), des Werkunternehmers (Auftragnehmer) und die neutrale Sphäre.

  1. Wenn das Werk aus Umständen, die beim Auftraggeber liegen, unterbleibt, erhält der Auftragnehmer trotzdem sein Entgelt, obwohl der Auftraggeber nichts erhält. Der Auftragnehmer muss sich aber das anrechnen lassen, was er sich durch das Unterbleiben der Werkausführung erspart hat.
  2. Scheitert das Werk aus Umständen, die beim Auftragnehmer liegen, entfällt der Entgeltanspruch des Auftragnehmers.
  3. Scheitert das Werk aus Gründen, die weder dem Auftraggeber noch dem Auftragnehmer zuzuordnen sind, so trägt der Auftragnehmer das Risiko des zufälligen Unterbleibens des Werkes. Beruht das Scheitern des Werkes auf einem untauglichen Stoff, so trägt jener Teil das Risiko, der den Stoff beigestellt hat. Wird der Stoff vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder erteilt der Auftraggeber Anweisungen, so trifft den Auftragnehmer eine Warnpflicht, wenn der beigestellte Stoff offenbar untauglich ist oder eine offenbar unrichtige Anweisung erteilt wurde. Bei einer Verletzung der Warnpflicht haftet der Auftragnehmer für die Schäden, die daraus entstanden sind.

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