Unter einer Entscheidung versteht man jede Festlegung eines Auftraggebers im Vergabeverfahren. Man unterscheidet zwischen gesondert anfechtbaren Entscheidungen und nicht gesondert anfechtbare Entscheidungen.
Unter einer Entscheidung versteht man jede Festlegung eines Auftraggebers im Vergabeverfahren. Man unterscheidet zwischen gesondert anfechtbaren Entscheidungen und nicht gesondert anfechtbare Entscheidungen.