Schwellenwerteverordnung 2025: Mehr Direktvergaben, aber nicht für alle Unternehmen
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erleichtert Direktvergaben – aber nur für Unternehmen, die aktiv sichtbar sind und gezielt Beschaffer:innen ansprechen.
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erleichtert Direktvergaben – aber nur für Unternehmen, die aktiv sichtbar sind und gezielt Beschaffer:innen ansprechen.
Erfahren Sie in fünf Schritten, wie Ihr Unternehmen erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren teilnimmt – von der Ausschreibung bis zum Zuschlag.
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Die elektronische Signatur ist entscheidend für die Gültigkeit von eVergaben. Erfahren Sie, welche Arten es gibt und wie sie korrekt eingesetzt wird, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Bevor Sie ein Angebot legen, sollten Sie rechtliche Vorgaben, Fristen und formale Anforderungen genau kennen. Teil 2 erläutert wichtige Schritte zur erfolgreichen Angebotsabgabe.
Wie erfolgt der Ablauf einer eVergabe? Dieser Frage wird sowohl vor als auch nach der Angebotsabgabe aus Unternehmersicht nachgegangen.
Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie an elektronisch durchgeführten öffentlichen Ausschreibungen (eVergabe) ist für Unternehmer kostenlos.
Die Möglichkeit der Heranziehung von Subunternehmern erleichtert Einzelunternehmern sowie KMUs den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und fördert somit den Wettbewerb.