Vergabeverfahren und das neue Informationsfreiheitsgesetz: Was jetzt gilt
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhöht die Transparenz in Vergabeverfahren: Öffentliche Stellen müssen Verträge ab 100.000 € künftig proaktiv veröffentlichen.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhöht die Transparenz in Vergabeverfahren: Öffentliche Stellen müssen Verträge ab 100.000 € künftig proaktiv veröffentlichen.
Die neue Schwellenwerteverordnung ist seit Juli 2025 in Kraft: Öffentliche Aufträge bis 143.000 Euro können nun direkt vergeben werden. Wir zeigen, welche Betragsgrenzen aktuell gelten.
Wettbewerbsvorteile wie Wissensvorsprung oder Beihilfen sind nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, wie Auftraggeber:innen fair und transparent damit umgehen.
Der EuGH urteilt: Gesetzliche Konzessionsverlängerungen ohne Vergabeverfahren sind rechtswidrig. Unternehmen sollten sich auf neue Ausschreibungen und Vergabeverfahren einstellen.
Der EuGH bestätigt: Unternehmen aus Drittstaaten haben keinen automatischen Zugang zu EU-Vergabeverfahren – nationale Stellen dürfen sie aus dem Verfahren ausschließen.
Nachhaltige Beschaffung basiert auf drei Säulen: ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit. Während sich die ersten beiden Teile dieser Reihe mit ökologischen und sozialen Aspekten befassten, steht nun die ökonomische Nachhaltigkeit im Fokus. Dabei geht es um langfristige Kosteneffizienz, strategische Beschaffung und Innovationsförderung.
Nachhaltige Beschaffung bedeutet, bei der Vergabe von Aufträgen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen. Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen, Menschenrechte zu wahren und soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen.
Alles zu den wichtigsten Fristen in der öffentlichen Vergabe und deren Berechnung lesen Sie hier.