Neue EU-Verordnung – Auswirkungen auf die Auftragsvergabe
Die neue EU-Verordnung 2024/1610 bedeutet Änderungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere bei der Beschaffung von Stadtbussen.
Die neue EU-Verordnung 2024/1610 bedeutet Änderungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere bei der Beschaffung von Stadtbussen.
Der europäische Rechnungshof hat sich die Daten öffentlicher Vergabe angesehen und einen Bericht dazu veröffentlicht.
Nachweise über das Erfüllen der beruflichen Befugnis und der beruflichen Zuverlässigkeit sind an österreichische Register gebunden, auf die ausländische Unternehmen in der Regel keinen Zugriff haben. Sie können ihre Eignung jedoch mit anderen Dokumenten nachweisen.
Die Schwellenwerte für die Jahre 2024 und 2025 werden leicht angehoben. Mit 1. Jänner 2024 gelten somit folgende Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge.
Um sich gegen Entscheidungen der Europäischen Kommission zu wehren, müssen Betroffene eine Nichtigkeitsklage nach dem EU-Recht erhebe
Seit dem 12. Juli 2023 müssen Auftraggeber:innen und Bieter:innen die Vorgaben der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen einhalten.
Die EU-verordnete Meldepflicht schreibt vor, dass Auftragnehmer drittstaatliche Subventionen angeben müssen. Näheres erfahren Sie hier.
Im August 2022 ist nach mehr als zehn Jahren Verhandlungen die International Procurement Instrument (IPI) – Verordnung der EU in Kraft getreten. Sie hat das Ziel, den Zugang europäischer Unternehmen zu den Beschaffungsmärkten in Drittländern zu verbessern. Als ultimativen Schritt kann die Kommission Auftraggeber dazu verpflichten, Angebote aus Drittstaaten schlechter zu bewerten oder auszuschließen. Die […]