Wann dürfen beschleunigte Verfahren durchgeführt werden?
Ob Pandemie, dringende Hilfeleistung oder Waldbrand: Auch in Krisenzeiten ist das Vergaberecht anwendbar und sieht für diese Ausnahmesituationen gewisse Erleichterungen für Beschaffungsprozesse vor. Auftraggeber haben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit, die Teilnahmeantrags- und Angebotsfristen zu verkürzen oder ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchzuführen. Beschleunigung des Verfahrens: Verkürzung der Angebots- und Teilnahmefristen Im offenen Verfahren, […]