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Der Ablauf eines Wettbewerbs

3 Minuten Lesezeit

Man kennt es vor allem aus dem Bereich der Stadtplanung oder Architektur: eine Gemeinde möchte ein neues Wohnviertel gestalten und schreibt einen Wettbewerb aus. Architekt:innen und Stadtplaner:innen reichen ihre Ideen ein und das (oder mehrere) beste Projekt wird von einem Preisgericht ausgewählt. Der:die öffentliche Auftraggeber:in kann daraufhin einen allfälligen Auftrag verhandeln. In diesem Artikel sehen wir uns an, nach welchen Regeln ein Wettbewerb gemäß dem Bundesvergabegesetz abläuft und wie das Siegerprojekt ausgewählt wird.

Gut zu wissen: auch ein Wettbewerb kann „offen“ (jede:r kann teilnehmen), „nicht offen“ (man muss sich zuerst bewerben, um teilzunehmen) oder „geladen“ (nur vorab ausgewählte Personen werden zur Teilnahme eingeladen) sein.

Die Wettbewerbsordnung

Der:die Auftraggeber:in muss eine Wettbewerbsordnung festlegen. Diese muss mindestens die folgenden Punkte regeln:

  • Vorgangsweise des Preisgerichtes,
  • Preisgelder und Vergütungen,
  • Verwendungs- und Verwertungsrechte,
  • Rückstellung von Unterlagen,
  • Beurteilungskriterien,
  • Angabe, ob ein oder mehrere Gewinner des Wettbewerbes ermittelt werden sollen, und im letzteren Fall Angabe der Anzahl der Gewinner,
  • Ausschlussgründe und
  • Termine.

Die Standesvertretungen haben ausgearbeitete Wettbewerbsordnungen, die herangezogen werden können, zum Beispiel jene der Bundeskammer für Ziviltechniker:innen.

Die Auswahl des Preisgerichts

Bis zum Ablauf der Einreichfrist dürfen das Preisgericht und der:die öffentliche Auftraggeber:in nicht vom Inhalt der Wettbewerbsarbeiten wissen. Die Arbeiten bleiben bis zur Auswahl des Siegerprojekts bzw. bis zu einem allfällig notwendigen Dialog anonym.

Die Wettbewerbsarbeiten müssen dem Preisgericht anonym vorgelegt werden und dürfen nur nach den Beurteilungskriterien beurteilt werden, die der:die Auftraggeber:in festgelegt und in der allfällig erfolgten Bekanntmachung angegeben hat. Sofern nötig, kann das Preisgericht die Bewerber:innen zur Klärung bestimmter Aspekte befragen. Über diesen Dialog muss ein Protokoll angefertigt werden.

Anschließend legt das Preisgericht dem:der öffentlichen Auftraggeber:in seine Auswahl vor. Das Preisgericht muss dokumentieren, wie es die Wettbewerbsarbeiten gereiht hat und in der Dokumentation auf die einzelnen Arbeiten eingehen. Die Auswahl des Preisgerichts ist eine sachlich begründete Empfehlung an den:die öffentliche:n Auftraggeber:in. Der:die öffentliche Auftraggeber:in entscheidet, ob das ausgewählte Projekt den Preis erhält, wer nicht am Verhandlungsverfahren teilnimmt oder ob der Wettbewerb widerrufen wird. Diese Entscheidung ist eine gesondert anfechtbare Entscheidung. Die Letztentscheidung und Verantwortung liegen somit bei dem:der Auftraggeber:in und nicht beim Preisgericht.

Die Preisrichter:innen müssen von den Wettbewerbsteilnehmer:innen unabhängig sein. Wenn eine bestimmte berufliche Qualifikation verlangt wird, muss mindestens ein Drittel der Preisrichter:innen dieselbe oder gleichwertige Qualifikation haben.