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Die elektronische Auktion

2 Minuten Lesezeit

Bei einer elektronischen Auktion werden die eingereichten Angebote wiederholt automatisch klassifiziert und gereiht. Während der Auktion können die Bieter die Rangfolge ihrer Angebote bzw. den aktuell niedrigsten Preis einsehen und entsprechend nachbessern. Damit erhalten einerseits die Bieter ihre Chance aufrecht, den Auftrag zu erhalten und andererseits profitieren Auftraggeber von Preissenkungen und Verbesserungen der Angebote.

Was ist eine elektronische Auktion?

Die elektronische Auktion ist kein selbstständiges Vergabeverfahren, sondern ein iteratives elektronisches Verfahren zur Ermittlung des für den Zuschlag endgültig in Frage kommenden Angebots.

Auftraggeber können frei entscheiden, ob sie eine einfache oder eine sonstige elektronische Auktion durchführen. Bei einer einfachen elektronischen Auktion hat der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis zu erfolgen. Bei einer sonstigen elektronischen Auktion wird der Zuschlag dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt.

Nach einer ersten vollständigen Bewertung der Angebote werden jeweils neue, nach unten korrigierte, Preise bzw. neue, auf bestimmte Komponenten der Angebote abstellende, Werte vorgelegt. Auf diese Art werden Angebote automatisch klassifiziert und einer Rangfolge zugewiesen. Die Bieter werden während der Auktion darüber informiert, auf welchem Rang sich ihr Angebot aktuell befindet und können es gegebenenfalls noch nachbessern.

Wann kann eine elektronische Auktion eingesetzt werden?

Elektronische Auktionen können im Zuge von bestimmten Verfahren, sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich, eingesetzt werden:

Die Spezifikationen des Auftrages müssen in der Ausschreibung eindeutig und vollständig beschrieben sein. Es kommen also nur konstruktive Leistungsbeschreibungen in Frage.

Die Auktion kann sich nur auf Angebotsteile beziehen, die in eindeutiger und objektiv nachvollziehbarer Weise so quantifizierbar sind, dass sie in Zahlen oder in Prozentangaben darstellbar sind.

Der Auftragsgegenstand muss so exakt beschrieben werden, dass die angebotenen Leistungen im Wesentlichen idente Charakteristika aufweisen (z.B. Büroartikel, Computer).

Bau- oder Dienstleistungsaufträge, die geistige Leistungen – wie etwa die Planung von Bauwerken – zum Gegenstand haben, können daher nicht Gegenstand einer elektronischen Auktion sein. Bei Dienstleistungen ohne geistige Leistung, wie beispielsweise Reinigung, Bewachung oder Transport kann eine elektronische Auktion hingegen durchgeführt werden.