Was kostet die auftrag.at-Beratung?
Die Preise der auftrag.at-Beratung können Sie hier einsehen.
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Nein, die auftrag.at-Suche ist nicht von der Einstellung der Vergabeplattform betroffen. Sie bleibt weiterhin verfügbar und ermöglicht es, alle in Österreich und der EU veröffentlichten Ausschreibungen einfach und effizient zu finden.
Eine Liste elektronischer Vergabeplattformen die als Alternative zu auftrag.at-Vergabe von öffentlichenAuftraggeber:innen zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren und der Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Bekanntgaben genutzt werden können, finden Sie am Unternehmensservice Portal.
Ja, die auf der auftrag.at-Vergabe bis zum 12. Dezember 2024 veröffentlichten nationalen Bekanntmachungen und Bekanntgaben bleiben auch nach der Einstellung des Betriebs erhalten. Wir stellen diese Daten als statische Kerndatenquelle mit dem Stand vom 12. Dezember 2024 weiterhin unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.
Die auftrag.at-Vergabe wurde am 13. Dezember 2024 eingestellt, da der Betrieb der Plattform aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr fortgeführt wurde. Diese Entscheidung fiel nach sorgfältiger Analyse und Abwägung. auftrag.at bleibt jedoch weiterhin ein verlässlicher Partner im Bereich der öffentlichen Beschaffung und konzentriert sich auf bewährte Services wie die auftrag.at-Suche und auftrag.at-Beratung, um Unternehmen bestmöglich zu […]
Eine Aufstellung der Kosten für die auftrag.at-Beratung finden Sie in unserer Preisliste HIER.
Selbstverständlich passen wir unsere Leistungen und Angebote an Ihre konkreten Bedürfnisse an. Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Wünsche besprechen, um Ihnen darauf basierend ein Angebot zu erstellen. Es ist somit auch möglich, die auftrag.at-Beratung nur für einzelne Fragen oder Stunden zu konsultieren.
Die Unterstützung durch auftrag.at Berater:innen ist keine Garantie für einen Zuschlag bei einer Ausschreibung. Es ermöglicht Ihnen jedoch, sicher zu sein, dass Sie Ihre Chancen bestmöglich maximiert haben, indem wir Ihre Dokumente auf die Vollständigkeit und Freiheit von Formfehlern prüfen und Ihnen Tipps für die Erstellung Ihres Angebotes bzw. für die Präsentation mitgeben.
Die auftrag.at Beratung ist eine projektmanagementorientierte Beratung und keine Rechtsberatung. Wir klären offene Rechtsfragen gerne gemeinsam mit Ihren Juristen oder empfehlen Ihnen eine Vergabe-Kanzlei unseres Vertrauens.
Das Veröffentlichen von nationalen und EU-weiten Bekanntmachungen auf auftrag.at-Vergabe werden nach einen Pay-per-Use-Modell verrechnet. D.h. Auftraggeber:innen zahlen erst dann, die jeweiligen Bekanntmachungen veröffentlicht wurde. Alle Bekanntmachungen, die zu einem Vergabeverfahren gehören, das auf auftrag.at-Vergabe abgewickelt wird, und innerhalb von 12 Monaten nach Start des Vergabeverfahrens veröffentlicht werden sind im Preis des Vergabeverfahrens inkludiert. Wenn Sie […]