der auftrag.at-Blog

Aktuelles aus der auftrag.at- und Vergabe-Welt

Wo kann ich in Zukunft Vergabeverfahren durchführen und veröffentlichen?

Eine Liste elektronischer Vergabeplattformen die als Alternative zu auftrag.at-Vergabe von öffentlichenAuftraggeber:innen zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren und der Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Bekanntgaben genutzt werden können, finden Sie am Unternehmensservice Portal.

Werden die über auftrag.at-Vergabe veröffentlichten Kerndaten weiter verfügbar sein?

Ja, die auf der auftrag.at-Vergabe bis zum 12. Dezember 2024 veröffentlichten nationalen Bekanntmachungen und Bekanntgaben bleiben auch nach der Einstellung des Betriebs erhalten. Wir stellen diese Daten als statische Kerndatenquelle mit dem Stand vom 12. Dezember 2024 weiterhin unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.

Warum wurde auftrag.at-Vergabe eingestellt?

Die auftrag.at-Vergabe wurde am 13. Dezember 2024 eingestellt, da der Betrieb der Plattform aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr fortgeführt wurde. Diese Entscheidung fiel nach sorgfältiger Analyse und Abwägung. auftrag.at bleibt jedoch weiterhin ein verlässlicher Partner im Bereich der öffentlichen Beschaffung und konzentriert sich auf bewährte Services wie die auftrag.at-Suche und auftrag.at-Beratung, um Unternehmen bestmöglich zu […]

Garantiert mir die auftrag.at-Beratung das Gewinnen einer Ausschreibung?

Die Unterstützung durch auftrag.at Berater:innen ist keine Garantie für einen Zuschlag bei einer Ausschreibung. Es ermöglicht Ihnen jedoch, sicher zu sein, dass Sie Ihre Chancen bestmöglich maximiert haben, indem wir Ihre Dokumente auf die Vollständigkeit und Freiheit von Formfehlern prüfen und Ihnen Tipps für die Erstellung Ihres Angebotes bzw. für die Präsentation mitgeben.

Ist die auftrag.at-Beratung eine Rechtsberatung?

Die auftrag.at Beratung ist eine projektmanagementorientierte Beratung und keine Rechtsberatung. Wir klären offene Rechtsfragen gerne gemeinsam mit Ihren Juristen oder empfehlen Ihnen eine Vergabe-Kanzlei unseres Vertrauens.

Was kostet das Veröffentlichen von Bekanntmachungen auf auftrag.at-Vergabe?

Das Veröffentlichen von nationalen und EU-weiten Bekanntmachungen auf auftrag.at-Vergabe werden nach einen Pay-per-Use-Modell verrechnet. D.h. Auftraggeber:innen zahlen erst dann, die jeweiligen Bekanntmachungen veröffentlicht wurde. Alle Bekanntmachungen, die zu einem Vergabeverfahren gehören, das auf auftrag.at-Vergabe abgewickelt wird, und innerhalb von 12 Monaten nach Start des Vergabeverfahrens veröffentlicht werden sind im Preis des Vergabeverfahrens inkludiert. Wenn Sie […]