der auftrag.at-Blog

Aktuelles aus der auftrag.at- und Vergabe-Welt

Arbeitsgemeinschaft

Unter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man den Zusammenschluss mehrerer Unternehmer, die sich dem Auftraggeber gegenüber solidarisch zur vertragsgemäßen Erbringung einer Leistung verpflichten. Im Vergabeverfahren wird der Zusammenschluss als Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft bezeichnet. Mit dem Auftragsfall wird die Bietergemeinschaft zur Arbeitsgemeinschaft. Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit (somit keine juristischen Personen).

Bekanntmachung

Eine Bekanntmachung ist eine Veröffentlichung von Informationen im Rahmen einer Ausschreibung. Der Zweck der Bekanntmachung besteht darin, alle potenziellen Bieter über die wesentlichen Inhalte des Auftrags zu unterrichten. Die Bekanntmachung dient somit der Transparenz und der Gleichbehandlung. Man unterscheidet zwischen mehreren Arten der Bekanntmachung: Bekanntmachung einer Vorinformation, Bekanntmachung einer Ausschreibung, Bekanntmachung über vergebene Aufträge, und […]

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Auftraggeber

Ein Auftraggeber ist jeder Rechtsträger, der vertraglich an einen Auftragnehmer einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt erteilt oder zu erteilen beabsichtigt. Unterschieden wird zwischen öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern.

Berichtigung

Werden während der Angebotsfrist Änderungen der Ausschreibungsunterlagen notwendig, sind diese und gegebenenfalls auch die Bekanntmachung zu berichtigen. Unter Umständen hat der Auftraggeber auch die Angebotsfrist zu verlängern. Neben einer Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern können auch übersehene und vergessene Bestimmungen in den Ausschreibungsunterlagen berichtigt werden. Eine Berichtigung darf aber nicht zu einer inhaltlichen Änderung der […]

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Auftragnehmer

Ein Auftragnehmer ist jeder Unternehmer, mit dem vertraglich vereinbart wird, dem Auftraggeber eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen.

Beschafferprofil

Auftraggeber haben die Möglichkeit, im Internet (meistens auf ihrer eigenen Unternehmenswebseite) ein Beschafferprofil zu veröffentlichen. Dieses kann Informationen zu Vergabeverfahren wie beispielsweise geplante Aufträge, Bekanntmachungen, Angaben zu laufenden Verfahren, vergebene Aufträge oder widerrufene Verfahren enthalten. Eine Bekanntmachung, die ausschließlich im Beschafferprofil erfolgt, ist sowohl im Ober– als auch im Unterschwellenbereich bei verpflichtenden Bekanntmachungen nicht zulässig. […]

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