Selbstreinigung
Wenn einem Unternehmer die berufliche Zuverlässigkeit fehlt, kann diese grundsätzlich durch Maßnahmen der Selbstreinigung wiederhergestellt werden. Der Unternehmer kann bei der Beurteilung seiner beruflichen Zuverlässigkeit darlegen, dass er konkrete technische, organisatorische, personelle oder sonstige Maßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, das nochmalige Begehen der betreffenden strafbaren Handlungen bzw. Verfehlungen zu verhindern und somit seine eigene […]