Die Zuschlagsentscheidung
Bevor Auftraggeber verbindlich einen Zuschlag erteilen, müssen sie ihre Entscheidung den verbliebenen Bietern bekannt geben. Diese Zuschlagsentscheidung stellt eine gesondert anfechtbare Entscheidung dar und bekundet lediglich die Absicht der Auftraggeber, den Auftrag gewissen Bietern zu erteilen. Mit ihrer Mitteilung beginnen für die Auftraggeber die Stillhaltefrist und für die verbliebenen Bieter die Nachprüfungsfrist zu laufen. Die […]