Schutzpflicht für vertrauliche Informationen
Die Geheimhaltung von Informationen im Vergabeverfahren dient der Sicherstellung der Grundsätze, u.a. der Gleichbehandlung aller Teilnehmer.
Die Geheimhaltung von Informationen im Vergabeverfahren dient der Sicherstellung der Grundsätze, u.a. der Gleichbehandlung aller Teilnehmer.
Wenn es sich bei einer Ausschreibung um ein elektronisches Verfahren (eVergabe) handelt, sind folgende Punkte zu beachten, damit die Teilnahme gelingt.
Ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, sollte der Unternehmer die Möglichkeit nutzen, Fragen an den Auftraggeber zu stellen.
Das Vergaberecht bietet Unternehmern Abhilfe in Fällen, bei denen der Auftraggeber ein rechtswidriges Verhalten an den Tag gelegt hat.
Im Rahmen der elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren (eVergabe) gibt der Bieter ein elektronisch signiertes Angebot online ab. Plattformen, die öffentliche Auftraggeber für die elektronische Abwicklung ihrer Vergabeverfahren verwenden, werden oft eVergabe-Plattformen genannt. In Österreich gibt es unterschiedliche Anbieter dieser Plattformen, wie z.B. lieferanzeiger.at. Diese können sich unter anderem durch ihre dokumenten- bzw. datenorientierte Funktionsweise oder […]
Welche Möglichkeiten hat der Unternehmer, von der Ausschreibung abzuweichen und ein Alternativangebot zu legen?
Manchmal können kleine Änderungen Großes bewirken. Das wissen Bieter am besten, wenn sie die Ausschreibungsunterlagen lesen und erkennen, dass geringfügige technische Änderungen positive Auswirkungen auf das Endergebnis mit sich bringen würden. Der Bieter macht den ersten Schritt Abänderungsangebote werden auf Initiative des Bieters eingebracht. Die darin angebotene Leistung weicht von der ausgeschriebenen Leistung in sehr […]