Eignungskriterien und -nachweise im Sektorenbereich
Alle Auftraggeber haben in Vergabeverfahren objektive Eignungskriterien festzulegen. Nur Unternehmer, die diese Eignungskriterien erfüllen, dürfen am Vergabeverfahren teilnehmen. Der Sektorenbereich sieht gegenüber dem klassischen Bereich einige Besonderheiten bei der Festlegung dieser Eignungskriterien und -nachweise vor. Keine Einschränkung bei der Wahl der Eignungskriterien Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz sowie jene der Verhältnismäßigkeit und Sachlichkeit sind […]