Bestangebotsprinzip vs. Billigstangebotsprinzip
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt der Grundsatz des Bestangebotsprinzip; nur in Ausnahmefällen, darf lediglich auf den Preis geachtet werden.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt der Grundsatz des Bestangebotsprinzip; nur in Ausnahmefällen, darf lediglich auf den Preis geachtet werden.
Ab 1. September 2025 sollen öffentliche Stellen verpflichtet werden, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen.
BMJ findet bei 43% der Vergabebekanntgaben Fehler. Wichtiger Appell an Auftraggeber:innen für mehr Transparenz und Rechtskonformität im Vergabewesen.
Die auftrag.at-Presseschau mit Berichterstattung über die Verurteilung von sieben Unternehmer wegen eines Baukartells mit Auswirkungen auf Vergabeverfahren.
Erfahren Sie, welche Tools neben der auftrag.at-Vergabe Auftraggeber:innen bei Vergabeverfahren unterstützen.
Bestimmte Unterlagen in der öffentlichen Vergabe müssen mit einer elektronischen Signatur versetzt werden. Diese dient als Ersatz für die händische Unterschrift.
5 Online-Tools, die Ihre Erfolgschancen bei öffentlichen Ausschreibungen erhöhen – jenseits von auftrag.at.
Wenn ein Generalunternehmen einen Auftrag oder einen Teil eines Auftrages unzulässig an ein Subunternehmen weitergibt, macht es sich haftbar.