Dokumentationspflicht im Vergabeverfahren
In einem Vergabeverfahren sind wesentliche Vorgänge so zu dokumentieren, dass die Entscheidung des Auftraggebers nachvollzogen werden kann.
In einem Vergabeverfahren sind wesentliche Vorgänge so zu dokumentieren, dass die Entscheidung des Auftraggebers nachvollzogen werden kann.
Das öffentliche Vergabewesen in Österreich wird durch Bundes- und Landesgesetze geregelt und beruht auf europarechtlichen Grundlagen.
Seit Oktober 2018 sind Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zwingend elektronisch abzuwickeln (eVergabe). Im Unterschwellenbereich ist eine elektronische Abwicklung zwar nicht zwingend, aber in der Praxis durchaus üblich. Bei der eVergabe erfolgen die Übermittlung von Bekanntmachungen, das Zurverfügungstellen von Ausschreibungsunterlagen und die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Unternehmern elektronisch. Die elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren erfolgt über […]