Update: österreichische Schwellenwerteverordnung bis 2025 verlängert
Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2025 verlängert, womit die höheren Schwellenwerte auch für 2024 und 2025 gelten werden.
Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2025 verlängert, womit die höheren Schwellenwerte auch für 2024 und 2025 gelten werden.
Nicht auf alles ist das BVergG 2018 anwendbar - es ist daher wichtig, Bauaufträge und den Erwerb von Grundstücken abgrenzen zu können.
In manchen Fällen können oder müssen Auftraggeber Unternehmen mit Steuerschulden oder in Insolvenz trotzdem am Verfahren teilnehmen lassen.
Dr. Michael Fruhmann, Leiter der Stabstelle im Bundesministerium für Justiz, bestätigte die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis 2025. Die Zustimmung der Bundesländer steht noch aus.
Neue PSO-Verordnung: Ab 25 Dezember 2023 werden Direktvergaben im Eisenbahnverkehr nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein.
Das Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) setzt in Österreich die EU-Whistleblower-Richtlinie um einheitliche Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgeber:innen einzuhalt.
Die österreichische Schwellenwerteverordnung, die insbesondere die Direktvergabegrenze von EUR 100.000 festlegt, soll gleich bis Ende 2025 verlängert werden.
Die Schwellenwerte für die Jahre 2024 und 2025 werden leicht angehoben. Mit 1. Jänner 2024 gelten somit folgende Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge.