Gesamtaufträge im Vergabeverfahren: Was Unternehmen wissen müssen
Unternehmen müssen prüfen, ob sie einen Gesamtauftrag rechtlich übernehmen dürfen – sowohl vergaberechtlich als auch gewerbe‑/berufsrechtlich.
Unternehmen müssen prüfen, ob sie einen Gesamtauftrag rechtlich übernehmen dürfen – sowohl vergaberechtlich als auch gewerbe‑/berufsrechtlich.
Erfahren Sie in fünf Schritten, wie Ihr Unternehmen erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren teilnimmt – von der Ausschreibung bis zum Zuschlag.
Dieser Beitrag erklärt verschiedene Vergabeverfahren und wie sie die Teilnahme von Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beeinflussen.
Bieter:innen befürchten häufig, dass das billigste Angebot immer den Zuschlag erhält – doch stimmt das wirklich?
Nicht selten kommt es vor, dass Auftragnehmer:innen den Auftrag nicht komplett selbstständig erfüllen können. Bietergemeinschaften oder Subunternehmen kommen hier zur Hilfe.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt der Grundsatz des Bestangebotsprinzip; nur in Ausnahmefällen, darf lediglich auf den Preis geachtet werden.
5 Online-Tools, die Ihre Erfolgschancen bei öffentlichen Ausschreibungen erhöhen – jenseits von auftrag.at.
Bis zu bestimmten Zeitpunkten können Bieter ihre Angebote korrigieren oder ergänzen. Was diese sind, erfahren Sie hier.
Der Auftraggeber hat die Leistung erfolgreich ausgeschrieben, einige Angebote entgegengenommen und die Angebotsfrist ist abgelaufen. Als nächstes werden die Angebote geöffnet.
Bieter- und Bewerbergemeinschaften bieten Unternehmen die Möglichkeit, gemeinsame Stärken zu nutzen, um erfolgreich an Vergabeverfahren teilzunehmen und größere Aufträge zu gewinnen.