Transparenz: Auftraggeber müssen Studien, Gutachten und Umfragen veröffentlichen
Seit 1. Jänner 2023 müssen alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe neue verfassungsgesetzliche Transparenzvorgaben (Art. 20 Abs. 5 B-VG) einhalten. Sie müssen alle in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten proaktiv veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann zum Beispiel über die Website des jeweiligen Organs erfolgen. Was wird veröffentlicht? Es […]