Einstweilige Verfügungen als vorläufigen Schutz im Nachprüfungsverfahren
Bei der Anfechtung einer Entscheidung von Auftraggebern hat der Nachprüfungsantrag keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass während der Überprüfung der Entscheidung durch das Gericht die Auftraggeber aufgrund ihrer Entscheidung weiterhin handeln dürfen. So dürfen sie zum Beispiel einen Zuschlag erteilen, obwohl die Rechtskonformität der angefochtenen Zuschlagsentscheidung noch nicht feststeht. Nachprüfungswerber sollten daher zusätzlich einen Antrag […]