Illegale Bieterabsprachen
Illegale Abreden zwischen Bietern führen im Vergabeverfahren zum Ausscheiden des Angebots. Als sogenannte wettbewerbsbeschränkende Absprachen werden diese aber auch strafgerichtlich geahndet und können unter Umständen eine Verurteilung wegen Betrugs oder Untreue nach sich ziehen. Abreden zwischen Unternehmern im Vergabeverfahren Das BVergG definiert in § 78 Abs 1 Z 4 BVergG zwei Ausschlussgründe für Abreden zwischen […]