Ziele der elektronischen Kommunikation in Vergabeverfahren
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation in Vergabeverfahren werden Informationen zwischen Auftraggeber und am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmern auf elektronischem Weg übermittelt. Seit 18. Oktober 2018 ist die elektronische Kommunikation im Oberschwellenbereich, also bei Beschaffungsvorhaben mit großem Auftragsvolumen, grundsätzlich verpflichtend. Der Auftraggeber kann aber unter bestimmten Voraussetzungen von der elektronischen Kommunikation absehen und eine andere Kommunikationsform wählen. […]