Rechtsschutz nach Zuschlagserteilung: Der Feststellungsantrag
Wenn in einem Vergabeverfahren der Zuschlag bereits erteilt wurde, können Auftraggeberentscheidungen nicht mehr in einem Nachprüfungsverfahren angefochten werden. Unternehmer können jedoch nach Abschluss eines Vergabeverfahrens bestimmte Rechtsverstöße von öffentlichen Auftraggebern in einem Feststellungsverfahren geltend machen. Das Vorliegen eines Feststellungsurteils ist u.a. Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die Unwirksamkeitserklärung des Widerrufs oder die Nichtigerklärung […]