Mythos 5: Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist zu bürokratisch
Vergabeverfahren sind oft weniger bürokratisch als gedacht – besonders für KMU mit Eigenerklärung und digitalem Zugang.
Vergabeverfahren sind oft weniger bürokratisch als gedacht – besonders für KMU mit Eigenerklärung und digitalem Zugang.
Vergaberecht ist kein Hindernis: Öffentliche Ausschreibungen sind für Unternehmen mit guter Vorbereitung auch ohne juristische Kenntnisse gut machbar.
Inflation trifft auch die öffentliche Auftragsvergabe. Unternehmen sollten Preisrisiken schon bei der Angebotskalkulation bedenken – und Preisanpassungen vertraglich absichern.
Ausschreibungen dauern ewig? Falsch gedacht. In der Praxis sind Vergabeverfahren klar geregelt, dauern meist nur 3–4 Monate – oft schneller als Verkaufsprozesse in der Privatwirtschaft.
Die Zahl der Bieter:innen bei Ausschreibungen ist oft kleiner als gedacht. In vielen Verfahren gibt es nur ein oder zwei Angebote – Ihre Chance ist groß!
Viele KMU unterschätzen ihre Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen. Dabei zeigt die Praxis: Auch kleine Unternehmen gewinnen regelmäßig lukrative Aufträge – oft sogar besonders erfolgreich.
Wettbewerbsvorteile wie Wissensvorsprung oder Beihilfen sind nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, wie Auftraggeber:innen fair und transparent damit umgehen.
Immer mehr Auftraggeber:innen fordern Unternehmensvorstellungen als Auswahlkriterium. Wer klar, konkret und strategisch präsentiert, kann sich im Vergabeverfahren deutlich abheben.
Der EuGH erkennt: Auch wer rechtswidrig vom Verfahren ausgeschlossen wurde, kann Schadenersatz fordern – selbst ohne sicheren Zuschlagsanspruch.
Der EuGH urteilt: Gesetzliche Konzessionsverlängerungen ohne Vergabeverfahren sind rechtswidrig. Unternehmen sollten sich auf neue Ausschreibungen und Vergabeverfahren einstellen.