Nichtige Bekanntmachung bei Verwendung falscher CPV-Codes
Eine Auftraggeberin gab in der Bekanntmachung über die Beschaffung von „Sanitärmaterial“ (Seifenspender, etc) einen falschen CPV-Code an, nämlich jenen für „Sanitärerzeugnisse“ (Waschbecken, etc). Der VwGH leitete daraus die Rechtswidrigkeit des gesamten Vergabeverfahrens ab. Worauf Sie bei der Wahl des richtigen CPV-Codes aufpassen müssen. Rechtlicher Kontext Auftraggeberinnen haben bei der Durchführung von Vergabeverfahren und bei der […]