Wenn Generalunternehmer:innen haften
Wenn ein Generalunternehmen einen Auftrag oder einen Teil eines Auftrages unzulässig an ein Subunternehmen weitergibt, macht es sich haftbar.
Wenn ein Generalunternehmen einen Auftrag oder einen Teil eines Auftrages unzulässig an ein Subunternehmen weitergibt, macht es sich haftbar.
Fehlt es an der Eigenschaft "Zuverlässigkeit", können Bieter:innen das Risiko, vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, mit Maßnahmen der sogenannten "Selbstreinigung" verringern.
Die Frage nach dem Schadenersatz beschäftigte den VwGH im März 2023, als das Bundesverwaltungsgericht in einem Nachprüfungsverfahren seinerseits einen Sachverständigen bestellte, um die Ausschreibungsunterlagen überprüfen zu lassen.
Der europäische Rechnungshof hat sich die Daten öffentlicher Vergabe angesehen und einen Bericht dazu veröffentlicht.
Auftraggeber:innen haften im Baubereich für die Löhne der Arbeitskräfte ihrer Auftragnehmer:innen, die nach Österreich entsandt oder überlassen wurden.
Diese Einführung der Serie "auftrag.at-Presseschau" dient der Beleuchtung von aktuellen Berichten und Nachrichten rund um das Thema Vergabe.
Die Mediengruppe Wiener Zeitung hat im Jänner 2024 einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.
Nachweise über das Erfüllen der beruflichen Befugnis und der beruflichen Zuverlässigkeit sind an österreichische Register gebunden, auf die ausländische Unternehmen in der Regel keinen Zugriff haben. Sie können ihre Eignung jedoch mit anderen Dokumenten nachweisen.
Angebote, bei denen österreichisches Sozial-, Arbeits- und Umweltrecht nicht in die Kalkulationen mit einfließen, müssen ausgeschieden werden.
Entdecken Sie in der "Vergabe Insights" Podcast-Episode mit Dr. Ziniel, wie öffentliche Beschaffung Zukunft, Ethik und Umwelt beeinflusst.