Neue EU-Vergaberegeln für Netto-Null-Technologien: Was Auftraggeber:innen beachten müssen
Bei der neuen EU-Vergaberegel dürfen maximal 50 Prozent der verwendeten Technologien oder Komponenten aus Drittländern stammen. Mehr lesen Sie hier.
Bei der neuen EU-Vergaberegel dürfen maximal 50 Prozent der verwendeten Technologien oder Komponenten aus Drittländern stammen. Mehr lesen Sie hier.
Die neue EU-Verordnung 2024/1610 bedeutet Änderungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere bei der Beschaffung von Stadtbussen.
Der europäische Rechnungshof hat sich die Daten öffentlicher Vergabe angesehen und einen Bericht dazu veröffentlicht.
Nachweise über das Erfüllen der beruflichen Befugnis und der beruflichen Zuverlässigkeit sind an österreichische Register gebunden, auf die ausländische Unternehmen in der Regel keinen Zugriff haben. Sie können ihre Eignung jedoch mit anderen Dokumenten nachweisen.
Die Schwellenwerte für die Jahre 2024 und 2025 werden leicht angehoben. Mit 1. Jänner 2024 gelten somit folgende Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge.
Um sich gegen Entscheidungen der Europäischen Kommission zu wehren, müssen Betroffene eine Nichtigkeitsklage nach dem EU-Recht erhebe
Seit dem 12. Juli 2023 müssen Auftraggeber:innen und Bieter:innen die Vorgaben der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen einhalten.
Die EU-verordnete Meldepflicht schreibt vor, dass Auftragnehmer drittstaatliche Subventionen angeben müssen. Näheres erfahren Sie hier.