Rechtsschutz im öffentlichen Auftragswesen: Ein Überblick
EU-weit müssen Entscheidungen im Vergabeverfahren überprüfbar sein. Dafür gibt es verschiedene Kontrollinstanzen.
EU-weit müssen Entscheidungen im Vergabeverfahren überprüfbar sein. Dafür gibt es verschiedene Kontrollinstanzen.
Alle an einem Vergabeverfahren Beteiligten haben eine besondere Mitwirkungspflicht in den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG).