Ausschreibungsglossar

Primärrecht

Das Primärrecht ist das ranghöchste Recht der Europäischen Union. Zum Primärrecht zählen unter anderem die Gründungsverträge, die Beitrittsverträge sowie die Grundrechtcharta.

Die unionsrechtlichen Grundsätze der Verträge der Europäischen Union sind bei Vergabeverfahren sowohl im Ober– als auch im Unterschwellenbereich zu berücksichtigen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei