Ausschreibungsglossar

Direktvergabe

Bei einer Direktvergabe wird eine Leistung formfrei unmittelbar, von einem ausgewählten geeigneten Unternehmer gegen Entgelt bezogen. Zuvor werden meist Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte von einem oder mehreren Unternehmern eingeholt.

Aufgrund ihrer Formfreiheit ist die Direktvergabe nur im Unterschwellenbereich bis zu einem geschätzten Auftragswert von EUR 100.000, – zulässig.

Die Möglichkeit, Aufträge direkt zu vergeben, ist speziell bei wertmäßig geringen Auftragsvolumina sinnvoll, weil hier die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens in keiner ökonomischen Relation zum Wert der Leistung steht.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei