Juristische Personen öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte. Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zählen beispielsweise Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Gemeindeverbände und gesetzliche Interessensvertretungen.

Juristische Personen öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte. Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zählen beispielsweise Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Gemeindeverbände und gesetzliche Interessensvertretungen.