Ausschreibungsglossar

Meldepflichten bei Bauaufträgen

Unmittelbar nach der Zuschlagserteilung eines Bauauftrages bzw. der Vergabe eines Loses eines Bauauftrages, dessen Auftragssumme EUR 100.000, – übersteigt, hat der Auftraggeber elektronisch bestimmte Daten in die Baustellendatenbank der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse einzutragen. Diese Daten sind unter anderem:

  1. der Name und die Anschrift des Auftragnehmers,
  2. die Auftragssumme, eine Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes, der Ausführungsort und der voraussichtliche Ausführungsbeginn sowie die voraussichtliche Ausführungsdauer des Bauauftrages, und
  3. sofern für einen bestimmten Leistungsteil nur ein Subunternehmer im Angebot angegeben wurde, der Namen und die Anschrift des bei der Ausführung des Auftrages eingesetzten Subunternehmers, sowie eine Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes.
Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei