Eine öffentliche Ausschreibung ist die an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmern gerichtete Erklärung eines Auftraggebers, in der er festlegt, welche Leistung er zu welchen Bedingungen erhalten möchte.
Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet Ausschreibungen ab gewissen Schwellenwerten entweder national und europaweit oder nur national zu publizieren. Ausschreibungen im Oberschwellenbereich müssen europaweit veröffentlicht werden.