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Innovationspartnerschaft: Alles, was Auftraggeber:innen wissen müssen

2 Minuten Lesezeit

Bei der Innovationspartnerschaft handelt es sich um ein im Jahr 2018 geschaffenes Vergabeverfahren in Österreich. Dieses dient der Entwicklung und dem Erwerb innovativer Produkte sowie Bau- und Dienstleistungen, die bisher noch nicht auf dem Markt angeboten wurden.

Strategien zur Risikominimierung

Nach Auswahl der Partner:innen und Abschluss des Vertrags bzw. der Verträge über die Innovationspartnerschaft beginnt die Forschungs- und Entwicklungsphase (F&E-Phase). In dieser Phase führen alle beteiligten Partner:innen unabhängig voneinander Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durch. Auftraggeber:innen müssen Zwischenziele festlegen und diese entsprechend entlohnen. Dabei steht es ihnen frei, die Innovationspartnerschaft entweder vorzeitig zu beenden oder Verträge mit einzelnen Partner:innen aufzukündigen, , sofern bereits in der Ausschreibung auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.

Da diese Phase noch heikel und ungewiss ist, gibt es einige Punkte, die Auftraggeber:innen im Vorfeld beachten können:

  1. Planung: Abseits der gesetzlichen Regeln können im Rahmen der Vertragsgestaltung bereits Kündigungsoptionen vereinbart werden. Zudem sollten sich Auftraggeber:innen auf vorhersehbare Risiken vorbereiten.
  2. Erwerbskosten vs. Entwicklungskosten: Die geschätzten Kosten des Erwerbs sollten den Wert der Entwicklungsinvestitionen nicht übersteigen.
  3. Risikotragung: Das Risiko des Scheiterns der Entwicklung tragen die Person, die auch die Entwicklungskosten übernehmen. In der Entwicklungsphase können Auftraggeber:innen die Höhe der Vergütung bestimmen und abwägen, ob ihnen ein Vorteil aus den erreichten Zielen entsteht.
  4. Leistungsniveau und Kostenobergrenze: Vertragliche Vereinbarungen sollten idealerweise eine variable Kostenobergrenze beinhalten. Denn wenn das Leistungsniveau nicht erfüllt oder die Kostenobergrenze überschritten wird, ist der Erwerb der Innovation unzulässig.

Anforderungen an die Ausschreibung

Bei der Ausschreibung müssen bestimmte Kriterien klar formuliert und definiert sein. Hier sind einige wesentliche Punkte:

  • Präzise Formulierung: Aus den Ausschreibungsunterlagen muss hervorgehen, welche Art und welchen Umfang die Leistung haben soll.
  • Bedarfsdarstellung: Auf Basis einer aussagekräftigen Beschreibung des konkreten Bedarfs sollen Bewerber:innen entscheiden können, ob sie einen Teilnahmeantrag stellen.
  • Festlegung der Auswahlkriterien: Auftraggeber:innen sind verpflichtet, Auswahlkriterien festzulegen, welche die Fähigkeiten der Bewerber:innen im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovationen betreffen. Zu diesen zählen beispielsweise einschlägige Erfahren im Bereich der Forschung und Entwicklung.
  • Anzahl der Partner:innen: In der Ausschreibung muss zudem angegeben werden, ob die Innovationspartnerschaft mit einem oder mehreren Partner:innen gebildet wird. Unter Partner:in ist jenes Unternehmen zu verstehen, welches den Zuschlag erhält. Die genaue Anzahl der Partner:innen ist jedoch kein zwingendes Inhaltserfordernis.
  • Geistiges Eigentum: In der Ausschreibung müssen bereits Bestimmungen zu den Rechten des geistigen Eigentums der Partner:innen festgelegt werden. Dies betrifft z.B. Regelungen zu Immaterialgüterrechten und ob diese dem:der Auftraggeber:in oder den Partner:innen zustehen. Auch eine Aufteilung oder die Einräumung von Nutzungsrechten ist möglich.