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Rechtsschutz für Unternehmen im Vergabeverfahren: Teil 1: Das Nachprüfungsverfahren

5 Minuten Lesezeit

Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen, haben im Vergaberecht spezielle Rechtsschutzmöglichkeiten, um sich gegen rechtswidrige Entscheidungen zu wehren. Dieser Beitrag ist Teil 1 einer dreiteiligen Serie und erklärt das sogenannte Nachprüfungsverfahren.

Für wen ist das Nachprüfungsverfahren geeignet?

Das Nachprüfungsverfahren ist ein zentrales Instrument des Vergaberechts. Es gibt Unternehmen die Möglichkeit, gesondert anfechtbare Entscheidungen von Auftraggeber:innen im aufrechten Vergabeverfahren auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.

Das Nachprüfungsverfahren richtet sich an Unternehmen, die sich durch Entscheidungen von öffentlichen  des Auftraggeber:innen benachteiligt fühlen und eine Rechtsverletzung geltend machen möchten. Ziel ist ein effektiver und schneller gerichtlicher Rechtsschutz, der durch vorläufige Maßnahmen wie die einstweilige Verfügung ergänzt wird, um den behaupteten Verstoß zu beseitigen oder weitere Schädigungen zu verhindern.

Voraussetzungen dafür sind:

  1. Interesse am Vertragsabschluss: Antragsteller:innen müssen darlegen, dass ein Interesse am Vertragsabschluss besteht.
  2. Schaden oder drohender Schaden: Es muss nachgewiesen werden, dass durch die beanstandete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder droht.

Einleitung und Fristen

Ein Nachprüfungsantrag kann bis zur Zuschlagserteilung oder einer Widerrufserklärung nach jeder anfechtbaren Entscheidung gestellt werden:

  • Elektronische Übermittlung: Innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung oder Bekanntmachung der Entscheidung.
  • Postweg oder andere Übermittlung: Innerhalb von 15 Tagen.
  • Direktvergaben: Frist von 10 Tagen ab Kenntnisnahme der Entscheidung.

Inhalt des Nachprüfungsantrags

Ein wirksamer Nachprüfungsantrag muss folgende Punkte enthalten:

  • Bezeichnung des Vergabeverfahrens und der angefochtenen Entscheidung.
  • Angaben zum:zur Auftraggeber:in, Antragsteller:in und gegebenenfalls der vergebenden Stelle.
  • Darstellung des Sachverhalts sowie des Interesses am Vertragsabschluss.
  • Beschreibung des behaupteten Schadens und der verletzten Rechte.
  • Begründung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung sowie Antrag auf deren Nichtigerklärung.

Ein Antrag ist unzulässig, wenn er nicht fristgerecht eingebracht wird oder sich nicht gegen eine gesondert anfechtbare Entscheidung richtet.

Wichtige Tipps für Unternehmen

Unternehmen sollten bei einem Nachprüfungsverfahren einige wesentliche Aspekte beachten. Die Beantragung einer einstweiligen Verfügung ist essenziell, um die Durchführung einer rechtswidrigen Entscheidung zu stoppen und das Verfahren bis zur Klärung auszusetzen.

Ebenso wichtig ist ein klar und detailliert formulierter Nachprüfungsantrag, der die Erfolgschancen erheblich steigern kann. Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwält:innen hilft dabei, die formalen Anforderungen zu erfüllen.

Zudem ist die strikte Einhaltung der Antragsfristen unerlässlich, da eine Überprüfung nach deren Ablauf nicht mehr möglich ist. Schließlich sollten Unternehmen den potenziellen wirtschaftlichen Nutzen des Verfahrens gegen die Kosten und den Zeitaufwand abwägen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Quellen für diesen Blog-Post

https://rdb.manz.at/document/1224_2_bvergg-2018_p0342#tent2

https://www.usp.gv.at/themen/betrieb-und-umwelt/laufender-betrieb/weitere-informationen-laufender-betrieb/vergaberecht/vergabekontrolle.html

https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/rechtsschutz-vergabekontrolle-bundesvergabegesetz-faqs