Ausschreibungsglossar

Widerrufserklärung (Widerruf)

Unter einer Widerrufserklärung versteht man die an Unternehmer übermittelte bzw. für diese bereitgestellte Erklärung des Auftraggebers, ein Vergabeverfahren ohne Zuschlagserteilung bzw. ohne Ermittlung des Gewinners oder der Gewinner bzw. des Teilnehmers oder der Teilnehmer zu beenden.

Die Widerruferklärung erfolgt nach Ablauf der Stillhaltefrist und beendet das Vergabeverfahren. Die Bieter sind an ihre Angebote nicht mehr gebunden. Im Unterschwellenbereich kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren sofort widerrufen, ohne an die Einhaltung einer Stillhaltefrist gebunden zu sein.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei