Ausschreibungsglossar

Bestangebotsprinzip

Wählt der Auftraggeber das Bestangebotsprinzip, so wird der Zuschlag dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt. Das Bundesvergabegesetz 2018 subsumiert unter dem Zuschlagsmodell „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“ zwei voneinander getrennte Ansätze: Einerseits erfolgt die Angebotsbewertung basierend auf den niedrigsten Kosten gemäß eines vom Auftraggeber festzulegenden Kostenmodells. Als solches Kostenmodell kann die Lebenszykluskostenrechnung herangezogen werden. Andererseits erfolgt beim „klassischen“ Bestangebotsprinzips (bestes Preis-Leistungsverhältnis) die Ermittlung des besten Angebotes anhand mehrerer Zuschlagskriterien. Die Kriterien für die Angebotsbewertung gibt der Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen an.

Sofern es sich nicht um hochstandardisierte Leistungen handelt, ist stets das Bestangebotsprinzip zu wählen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei