Bekanntmachungen in einem Vergabeverfahren

  • Vergaberecht
  • Post vom 15.11.2022

Bei einer Bekanntmachung handelt es sich um eine Veröffentlichung von Informationen zu einer Ausschreibung. Eine Bekanntmachung in Bekanntmachungsmedien dient der Publizität und somit der Transparenz und Gleichbehandlung des Bieterkreises. Grundsätzlich unterscheidet man mehrere Arten von Bekanntmachungen:

Hinweis: Während ein Oberschwellenauftrag europa- und österreichweit zu veröffentlichen ist, ist ein Unterschwellenauftrag nur national bekanntzumachen.

Europaweite Bekanntmachung

Für die unionsweite Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Amtsblatt S oder ABl. S) hat der Auftraggeber eForms zu verwenden. Die ausgefüllten eForms werden dem Amt für Veröffentlichung elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber kann dazu entweder die eForms direkt auf der Homepage für Informationen über das öffentliche Auftragswesen in Europa (kurz SIMAP) ausfüllen oder er bedient sich einer als eSender anerkannten eVergabe-Plattform (wie z.B. auftrag.at-Vergabe), über die die eForms ausgefüllt wird. Die eVergabe-Plattform übernimmt sowohl die elektronische Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen als auch die fristgemäße Bereitstellung aller Informationen in Österreich. Die Bekanntmachungen werden nach ihrem Eingang beim Amt für Veröffentlichungen innerhalb von fünf Tagen über die „Tenders Electronic Daily“ (TED) -Website (Online-Version des Amtsblatts der EU – Amtsblatt S) veröffentlicht.

Bekanntmachung in Österreich

Im Gegensatz zur unionsweiten Bekanntmachung, gab es in Österreich kein standardisiertes Format für die nationale Bekanntmachung im Unterschwellenbereich. Die Vorgaben für die nationale Bekanntmachung wurden allerdings mit 1. März 2019 geändert. Anstelle einer wie bisher erforderlichen Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens in unterschiedlichen Publikationsmedien, erfolgt die nationale Bekanntmachung nunmehr gemäß dem Open Government Data-Modell in Form von offenen Datensätzen in dezentralen Datenkatalogen. Die nationale Bekanntmachung erfolgt durch die Bereitstellung der sogenannten Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren auf data.gv.at durch den Auftraggeber. Metadaten beinhalten einen Link zum Ort, an dem Kerndaten bereitgestellt wurden. Kerndaten stellen die relevantesten Informationen wie z.B. Name des Auftraggebers, Auftragsart, Auftragsgegenstand etc. eines Vergabeverfahren dar. Zur Bereitstellung der Kerndaten kann sich der Auftraggeber einer eVergabe-Plattform bedienen, die die Verfügbarkeit der Metadaten (URL) und das richtige Format der maschinenlesbaren Kerndaten sicherstellt. Nimmt der Auftraggeber die Veröffentlichungen selbst vor, so muss er Metadaten auf data.gv.at bereitstellen und die Kerndaten auf einer Kerndatenquelle zur Verfügung stellen. Während die Metadaten über das Unternehmensserviceportal eingegeben werden können, liegt die Bereitstellung der Kerndaten auf seiner Kerndatenquelle im Bereich des Auftraggebers.

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Manuel Aghamanoukjan

Manuel Aghamanoukjan

Senior Consultant | auftrag.at | Mediengruppe Wiener Zeitung

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